Voraussetzungen für BewerberInnen bei Ausbildungsbeginn:
- Mindestalter 17 1/2
- Verkehrzulässigkeit
- gesundheitliche Eignung
Wie läuft die B-Ausbildung ab:
Theoriekurs und eine praktische Ausbildung sind zu absolvieren.Eine Theorie- und Praxisprüfung ist notwendig.
Vollausbildung = du fährst alle Fahreinheiten mit dem Fahrschulauto
- mindestens 18 Fahrübungen (à 50 Minuten) mit dem Fahrschulauto inklusive Nachtfahrt
Duale Ausbildung = du fährst 12 Fahreinheiten UND 1.000 km privat
- 12 Fahrübungen (á 50 Minuten) mit dem Fahrschulauto,davon 1 Fahrübung als Beobachtungsfahrt mit dem Privatauto
- und 1.000km privat(nach theoretischer Einweisung und Bescheidausstellung durch Behörde)
Klasse B mit Ü-Fahrt = du fährst Fahreinheiten mit dem Fahrschulauto und beliebige km privat
- mindestens 18 Fahrübungen (á 50 Minuten) mit dem Fahrschulauto
- und beliebig viele private Kilometer(nach theoretischer Einweisung und Bescheidausstellung durch Behörde)
Voraussetzungen für die praktische Prüfung:
- frühestens mit dem 18. Geburtstag
- positive Theorieprüfung (diese kann bereits unmittelbar nach dem Theoriekurs abgelegt werden)
- Absolvierung aller Fahreinheiten
- gültiges ärztliches Gutachten (Fristablauf nach 18 Monaten!)